Marktüberblick: Gewerbemietern drohen höhere Kosten durch Heizungsgesetz, offen Immobilienfonds in der Krise, weiterhin stabile Bauzinsen, keine Maklerprovision für Verwalter, EU-Solarpflicht kommt!

Die wichtigsten News vom Immobilienmarkt aus dem Monat Juni für Sie gebündelt zusammengefasst!

Deutshland-Karte mit Lupe

Immobilienstimmung rutscht wieder ins Minus

Die Stimmung in der Immobilienwirtschaft hat sich deutlich verschlechtert. Vor allem die Erwartungen der Marktteilnehmer brechen ein. Besonders angespannt bleibt die Lage im Wohnungsmarkt.
Der vom Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) und dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) erhobene Immobilienstimmungsindex ist im zweiten Quartal 2026 um 17,5 Punkte auf minus 2,0 Punkte gefallen. 
Ausschlaggebend sind vor allem deutlich schlechtere Geschäftserwartungen. Im Wohnsegment sank der Erwartungswert auf minus 22,9 Punkte. 
Als Belastungsfaktoren nennen die Studienautoren geopolitische Unsicherheiten, die weitere Zinsentwicklung sowie Diskussionen über zusätzliche Eingriffe in den Mietmarkt. 
Besonders schwierig bleibt die Situation für Projektentwickler, die unter hohen Bau- und Finanzierungskosten leiden. Gleichzeitig gewinnen Bestandssanierungen, Seniorenwohnen und Rechenzentren als Investitionsziele an Bedeutung. 
Die Daten stammen aus einer Befragung von ZIA und IW.
 

Heizungsgesetz: Gewerbemietern drohen höhere Kosten

Die geplanten Vorgaben des Heizungsgesetzes könnten für viele Gewerbemieter teuer werden. Verbände warnen vor erheblichen Mehrkosten und sehen vor allem kleine Unternehmen unter Druck.
Wohnungsmieter sollen bei den Kosten für klimafreundliche Heizungen weiterhin geschützt werden. Für Gewerbemieter gelten diese Regeln jedoch nicht. 
Nach den Plänen der Bundesregierung könnten Betriebe wie Bäckereien, Friseursalons oder Handwerksfirmen künftig einen deutlich größeren Teil der Kosten tragen müssen. 
Wirtschaftsverbände warnen deshalb vor steigenden Belastungen für viele Unternehmen. Besonders kleinere Betriebe könnten an ihre finanziellen Grenzen geraten. 
Kritiker befürchten, dass die höheren Kosten am Ende auf Kunden umgelegt werden oder sogar Existenzen gefährden. Die Bundesregierung hält die Regelungen dennoch für notwendig, um den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme voranzubringen.
 

Energieeffizienz entscheidet immer häufiger über den Kauf

Eine aktuelle Expertenumfrage signalisiert ein verändertes Suchverhalten auf dem Immobilienmarkt. 
Neben klassischen Kriterien wie Lage und Preis bestimmen energetische Faktoren und künftige Modernisierungsausgaben zunehmend den Erfolg von Immobilientransaktionen.
Laut einer Online-Erhebung gewinnt die Energiebilanz von Wohngebäuden massiv an Relevanz für den Erwerb. 
Rund 68 Prozent der befragten Branchenexperten bescheinigen der Energieeffizienz mittlerweile einen starken oder sehr starken Einfluss auf die finale Kaufentscheidung. 
Infolge der gestiegenen Sensibilität für Folgekosten verzeichnen rund 63 Prozent der Marktteilnehmer seit Jahresbeginn eine leicht oder deutlich rückläufige Nachfrage nach sanierungsbedürftigen Objekten. 
Lediglich in sehr guten Wohnlagen bleibt das Interesse stabil, sofern das Entwicklungspotenzial mit dem Kaufpreis korreliert. 
Für die kommenden zwei bis drei Jahre prognostizieren 86 Prozent der Befragten einen weiteren Bedeutungszuwachs dieses Marktfaktors.
 

Offene Immobilienfonds in der Krise: Stabile Mieten stützen Branchenriesen

Die Jahresbilanz offener Immobilienfonds bleibt nach immensen Mittelabflüssen und negativen Renditen angespannt. Dennoch zeichnet ein aktuelles Rating der Agentur Scope erste Signale einer leichten Entspannung für das laufende Jahr.
Laut Daten der Ratingagentur Scope verzeichneten offene Immobilienfonds zuletzt eine durchschnittliche Rendite von minus 1,6 Prozent sowie Nettoabflüsse von rund 7,6 Milliarden Euro. 
Trotz anhaltender Belastungen durch das Zinsniveau und juristische Auseinandersetzungen um den Fonds „Uni Immo Wohnen ZBI“ prognostizieren die Analysten für das Gesamtjahr 2026 eine leichte Erholung der Renditen auf minus 0,5 bis minus 1,5 Prozent. 
Während drei kleinere Produkte im Frühjahr schließen mussten, erweisen sich Branchenriesen mit einem Marktanteil von über 50 Prozent dank breiter Aufstellung und stabiler Vertriebsnetze als resilient. 
Diese profitieren zudem von soliden Vermietungsquoten von durchschnittlich 92,5 Prozent. Zur Stabilisierung greifen seit April neue gesetzliche Mechanismen wie Rückgabegebühren und Volumenbegrenzungen beim Anteil Verkauf.
 

Experten erwarten stabile Bauzinsen trotz EZB-Zinsschritt

Die EZB hat die Leitzinsen erneut angehoben. Für Immobilienkäufer dürfte das dennoch keine unmittelbaren Folgen haben. Marktbeobachter rechnen mit einer Entwicklung, die viele Interessenten überraschen könnte.
Nach der Zinserhöhung der EZB um 0,25 Prozentpunkte erwarten Experten keine deutlichen Veränderungen bei den Bauzinsen. 
Nach Einschätzung von Interhyp, Volkswirten und Banken haben die Kapitalmärkte den Schritt bereits eingepreist. 
Die Mehrheit der im Interhyp-Bankenpanel befragten Institute rechnet kurzfristig mit stabilen Bauzinsen um vier Prozent, langfristig erwarten die Experten ebenfalls keine größeren Ausschläge. 
Auch bei Anschlussfinanzierungen sehen Marktbeobachter derzeit keine breite Überforderung von Eigentümern. 
Gleichzeitig bleiben Finanzierungen deutlich teurer als in den Niedrigzinsjahren. Verbände der Immobilienwirtschaft warnen daher vor Belastungen für Investitionen und Neubau und fordern bessere politische Rahmenbedingungen.
 

Bund fördert Umbau von Büros zu Wohnungen mit bis zu 30.000 Euro

Leerstehende Büros und Ladenflächen sollen künftig häufiger zu Wohnungen werden. Ein neues Förderprogramm des Bundes setzt dafür finanzielle Anreize und richtet sich an Investoren ebenso wie an Selbstnutzer. 
Die Förderung soll im Juli starten.
Mit dem Programm „Gewerbe zu Wohnen“ will die Bundesregierung mehr Wohnraum schaffen. Gefördert wird der Umbau von leerstehenden Büros, Läden und anderen Gewerbeflächen zu Wohnungen. 
Voraussetzung ist, dass mindestens eine neue Wohneinheit entsteht und bestimmte Energiestandards eingehalten werden. 
Nach Angaben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sind Zuschüsse von bis zu 30.000 Euro pro neu geschaffener Wohnung möglich. Die Förderung richtet sich an Investoren, Unternehmen und Selbstnutzer. 
Sie kann grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt wird.
 

Baugenehmigungen steigen, Fertigstellungen bleiben zurück

Mehr Projekte erhalten grünes Licht, doch auf den Baustellen kommt die Erholung bislang nur langsam an. 
Die Branche sieht vor allem politische Unsicherheiten und hohe Kosten als Hindernis für neue Investitionen.
Wie Daten des Statistischen Bundesamts zeigen, wurden von Januar bis April 2026 insgesamt 83.700 Wohnungen genehmigt. Das entspricht einem Plus von 13,2 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. 
Besonders stark legten Genehmigungen für Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser zu. Trotz des Aufwärtstrends warnt die Immobilienwirtschaft vor voreiligen Schlussfolgerungen. 
Laut ZIA wächst die Lücke zwischen genehmigten und tatsächlich fertiggestellten Wohnungen weiter. 
Der Verband fordert deshalb verlässliche politische Rahmenbedingungen, bessere Abschreibungsmöglichkeiten und niedrigere Erwerbsnebenkosten, um mehr privates Kapital für den Wohnungsbau zu mobilisieren. 
Auch der GdW sieht angesichts rückläufiger Fertigstellungen noch keinen nachhaltigen Aufschwung am Wohnungsmarkt.
 

BGH: Keine Maklerprovision für Verwalter

Ein aktuelles BGH-Urteil schafft Klarheit bei der Vergütung von Hausverwaltern. Betroffen sind Vereinbarungen zur Vermietung von Wohnungen aus dem eigenen Verwaltungsbestand. 
Die Entscheidung könnte bestehende Vertragsmodelle infrage stellen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Hausverwalter für die Vermittlung von Mietverträgen über Wohnungen aus dem von ihnen verwalteten Bestand keine Maklerprovision verlangen dürfen. 
Das gilt nicht nur gegenüber Mietern, sondern auch gegenüber Vermietern. Im konkreten Fall musste eine Verwaltungsgesellschaft rund 16.800 Euro an die Eigentümerin zurückzahlen, die sie für 13 Neuvermietungen erhalten hatte. 
Der BGH stellte klar, dass das Provisionsverbot des Wohnungsvermittlungsgesetzes ohne Einschränkung greift, wenn der Vermittler zugleich Verwalter der vermieteten Wohnungen ist. 
Ziel der Regelung sei auch der Schutz von Mietern vor indirekten Kostenbelastungen durch höhere Mieten. Nicht betroffen sind laut BGH reine WEG-Verwalter.
 

EU-Solarpflicht kommt: Das gilt bald für Neubauten

Die EU treibt den Ausbau von Solarenergie auf Gebäuden voran. Mit der neuen Gebäuderichtlinie gelten in den kommenden Jahren schrittweise verpflichtende Vorgaben für Neubauten und bestimmte Bestandsgebäude.
Die EU-Gebäuderichtlinie EPBD sieht erstmals eine europaweite Solarpflicht für verschiedene Gebäudetypen vor. Ab Ende 2026 greifen die Vorgaben zunächst für neue öffentliche Gebäude und neue Nichtwohngebäude mit mehr als 250 Quadratmetern Nutzfläche. 
Bis 2029 werden alle neuen Wohngebäude und neue überdachte Parkplätze einbezogen. Für bestehende Wohngebäude sieht die Richtlinie hingegen keine generelle Solarpflicht vor, auch nicht bei Dachsanierungen. 
Die Mitgliedstaaten können Ausnahmen etwa für denkmalgeschützte Gebäude, statisch ungeeignete Dächer oder unverhältnismäßig hohe Kosten vorsehen. 
Deutschland hat die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie bislang nicht vollständig eingehalten und plant die Umsetzung über das Gebäudemodernisierungsgesetz.
 

Erbschaftsteuer sorgt für neue Unsicherheit

Die Diskussion über eine mögliche Erbschaftsteuerreform verunsichert viele Immobilieneigentümer. Noch gibt es keine beschlossenen Änderungen, dennoch raten Experten dazu, die eigene Nachfolgeplanung frühzeitig zu prüfen.
Die Diskussion um eine mögliche Erbschaftsteuerreform sorgt bei vielen Immobilieneigentümern für Unsicherheit. Hintergrund ist ein laufendes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zur steuerlichen Begünstigung von Betriebsvermögen. 
Zwar gibt es bislang weder einen Gesetzentwurf noch beschlossene Änderungen bei der Besteuerung von Immobilien. 
Experten empfehlen dennoch, bestehende Nachfolgepläne zu überprüfen und sich frühzeitig mit möglichen Gestaltungen wie Schenkungen oder Nießbrauch auseinanderzusetzen. 
Welche Auswirkungen eine Reform tatsächlich haben könnte, ist derzeit offen und hängt von den weiteren politischen und rechtlichen Entwicklungen ab.