Wir unterstützen Sie bei der Vermietung Ihrer Gewerbeimmobilie

Sie sind auf der Suche nach einer Gewerbeimmobilie, die Ihren Anforderungen und Wünschen in vollem Umfang gerecht wird?
Oder suchen Sie den passenden Mieter für Ihre eigenes Gewerbeobjekt?
Dann sind Sie bei WARELOG Real Estate, dem Gewerbemakler in Stuttgart genau richtig!
Durch den fortwährenden Kontakt zu den Inhabern verschiedener Objekte recherchieren wir für Sie frühzeitig den Markt und können Ihnen die passende Immobilie schnell und aussagekräftig präsentieren.

Profitieren Sie von Erfahrungen, Fachkompetenzen und einem hervorragenden Netzwerk eines motivierten Teams, das für Sie in der komplexen Welt der Industrieimmobilien alle Vor- und Nachteilen verständlich herausarbeitet, als auch veranschaulicht. Durch unser Know-How und unserer exklusiven Marktdurchdringung können wir schnelle und präzise Markteinschätzungen für Ihr individuell abgestimmtes Gewerbeobjekt garantieren. Sei es das Austarieren eines marktkonformen Mietpreises, den Marktwert Ihrer Gewerbeimmobilie, sowie die Selektion von seriösen Interessenten. Effektivität und Effizienz sind unser Streben am Markt!

Kerndienstleistungen eines Vermietermandats

  • Analyse und Bewertung Ihrer Gewerbeimmobilie zzgl. der momentanen Konkurrenzsituation

  • Marktgerechte Mietpreisfindung

  • Definition potentieller Mieter
  • Ansprache vorgemerkter Interessenten sowie definierter Nutzergruppen des Wirtschaftsmarktes

  • Ständige Betreuung inkl. aller Besichtigungs- und Besprechungstermine
  • Unterstützung bei Mietvertragsverhandlungen

Kerndienstleistungen eines Mietermandats

  • Erstellung und Ausarbeitung eines individuellen Anforderungsprofils der Gewerbeimmobilie und dem Standort

  • Marktgerechte Mietpreisfindung

  • Schnelle und gezielte Selektion diverser Gewerbeimmobilien anhand des individuellen Anforderungsprofils

  • Präsentation ausgewählter Gewerbeimmobilien

  • Vereinbarung und Durchführung aller Besichtigungs- und Besprechungstermine

  • Unterstützung bei Mietvertragsverhandlungen
     

Treten Sie mit uns direkt in Kontakt, wenn wir Sie hier unterstützen sollen.
Wir helfen Ihnen gerne und stehen mit Rat und Tat zur Verfügung!

Kontakt


FAQ Gewerbeimmobilien

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie finde ich die richtige Gewerbeimmobilie zur Vermietung in Stuttgart?
Um die passende Gewerbeimmobilie zu finden, sollten Sie zunächst den genauen Bedarf analysieren: Lage, Größe und Art der Immobilie sind entscheidende Faktoren. Ein spezialisierter Immobilienberater oder eine Immobilienberaterin unterstützt Sie dabei, geeignete Objekte zu identifizieren und begleitet Sie durch den gesamten Suchprozess, um sicherzustellen, dass die Immobilie Ihren Anforderungen entspricht.
Welche Unterlagen benötige ich, um ein Gewerbeobjekt zu mieten?
Für die Anmietung eines Gewerbeobjekts sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich: ein aktueller Handelsregisterauszug, Steuernummer, Nachweis der Umsatzsteuerpflicht, Ausweisdokumente der Geschäftsführenden, der Jahresabschluss des Unternehmens, ein Nachweis über die Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweise laufender Kredite. Zusätzliche Dokumente können je nach Vermieter oder Vermieterin erforderlich sein.
Wie wird die angemessene Miete für mein Gewerbeobjekt berechnet?
Die Höhe der Miete richtet sich nach Faktoren wie Lage, Größe und Ausstattung der Immobilie sowie der aktuellen Marktsituation. Ein Immobilienberater oder eine Immobilienberaterin kann Ihnen helfen, einen fairen Mietpreis zu ermitteln.
Welche Rechte und Pflichten habe ich als Vermieter oder Vermieterin von Gewerbeimmobilien?
Als Vermieter oder Vermieterin sind Sie verpflichtet, das Objekt in einem vertragsgemäßen Zustand bereitzustellen und wesentliche Mängel zu beseitigen. Zu Ihren Rechten zählt unter anderem, dass Sie die Miete pünktlich erhalten und etwaige Nutzungsbedingungen vorgeben können. Details dazu sollten im Mietvertrag festgehalten werden.
Wie sieht der typische Vermietungsprozess für Gewerbeobjekte aus?
Der Vermietungsprozess für Gewerbeobjekte beginnt mit der Vorbereitung und Präsentation der Immobilie, inklusive einer optimalen Preisfestlegung und eventuell notwendigen Arbeiten zur Instandhaltung. Die Immobilie wird dann über verschiedene Kanäle beworben und potenzielle Mieter und Mieterinnen haben die Möglichkeit zur Besichtigung. In der Auswahlphase wird die Eignung der Interessenten und Interessentinnen geprüft, gefolgt von Vertragsverhandlungen, in denen Mietkonditionen und besondere Vereinbarungen festgelegt werden. Nach Vertragsabschluss erfolgt die Übergabe der Immobilie.
Kann ich eine vermietete Gewerbeimmobilie verkaufen?
Bei der Vermietung einer Gewerbefläche sollte der Zustand der Immobilie genau geprüft und gegebenenfalls Instandhaltungen vorgenommen werden, um die Attraktivität zu steigern. Zusätzlich sollten die spezifischen Anforderungen potenzieller Mieter und Mieterinnen berücksichtigt werden, da je nach Branche besondere Raumaufteilungen oder technische Voraussetzungen nötig sein können. Auch rechtliche Vorgaben, wie Bau- und Brandschutzbestimmungen, sind essenziell und müssen eingehalten werden. Eine transparente Kommunikation über alle Mietkonditionen und eine marktgerechte Mietkalkulation sind entscheidend, um ein langfristig stabiles Mietverhältnis aufzubauen.
Gibt es steuerliche Vorteile bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien?
Ja, bestimmte Kosten wie Instandhaltung und Abschreibungen können steuerlich geltend gemacht werden. Eine Beratung durch einen Steuerexperten oder eine Steuerexpertin hilft Ihnen, alle möglichen Vorteile auszuschöpfen.
Wie lange dauert in der Regel ein Gewerbemietvertrag?
Gewerbemietverträge sind in der Regel auf eine feste Laufzeit begrenzt, es ist jedoch auch möglich, unbefristete Verträge abzuschließen. Die Dauer der Laufzeit wird im Mietvertrag festgehalten. Nach Ablauf des Zeitraums endet das Mietverhältnis, ohne dass ein Kündigungsschreiben notwendig ist.
Muss ich als Vermieter oder Vermieterin von Gewerbeimmobilien Umsatzsteuer zahlen?
Nach deutschem Steuerrecht sind Vermieter und Vermieterinnen von Gewerbeflächen zunächst von der Umsatzsteuer befreit; sie haben jedoch die Möglichkeit, freiwillig auf die Steuerbefreiung zu verzichten und die Miete mit Umsatzsteuer zu berechnen. Eine solche Option ist oft sinnvoll, wenn der Vermieter oder die Vermieterin selbst umsatzsteuerpflichtige Ausgaben hat, die er dann steuerlich geltend machen kann. Die Entscheidung sollte individuell geprüft und klar im Mietvertrag festgehalten werden, da sie steuerliche Folgen für beide Parteien haben kann.