Büro untervermieten: Was passiert mit ungenutzter Bürofläche?

WARELOG Real Estate erklärt Ihnen in diesem Blogartikel, worauf Sie bei der Untervermietung von Büros achten müssen.

Großes helles Büro

Leerstehende Büroflächen müssen nicht sein! Von Untervermietung bis Verkauf – lernen Sie, wie Sie das Beste aus Ihrer ungenutzten Fläche machen können. WARELOG Real Estate erklärt Ihnen, worauf Sie bei der Untervermietung von Büros achten müssen.
 

Das Wichtigste in Kürze

  • Leerstehende Büros können verkauft, veräußert, verwaltet oder untervermietet werden.
  • Ob eine Untermietung rechtens ist, klärt ein Blick in den Mietvertrag.
  • Damit die Untervermietung von Büros klappt, sollte am Standort eine entsprechend hohe Nachfrage vorhanden sein.
     

Welche Möglichkeiten hat man bei ungenutzter Bürofläche?

Wenn Sie leerstehende Büros haben, stehen Ihnen folgende Optionen offen:

  • Untervermietung: Ein Eigentümer, eine Eigentümerin oder ein Mieter bzw. eine Mieterin kann die Fläche an einen anderen Mieter oder eine andere Mieterin untervermieten, um einen Teil der Kosten zu decken.
  • Verkauf: Die Fläche kann verkauft werden, um das Eigentum loszuwerden oder Kapital zu erzielen.
  • Lagerung: Die Fläche kann als Lagerraum genutzt werden, wenn keine andere Verwendung gefunden wurde.
  • Veräußerung: Ein Eigentümer oder eine Eigentümerin kann die Fläche veräußern, um sich von dem Eigentum zu trennen oder Kapital zu erzielen.
  • Verwaltung: Die Fläche kann verwaltet werden, bis sie verkauft oder vermietet werden kann.

Die Wahl der besten Option hängt von verschiedenen Faktoren wie der Lage, dem Zustand der Fläche und den finanziellen Zielen des Eigentümers oder der Eigentümerin ab.
 

Kann man jedes Büro einfach untervermieten?

Nicht jedes Büro kann einfach untervermietet werden. Es gibt einige Faktoren, die Sie hierbei berücksichtigen sollten:

  • Vertragsbedingungen: Es ist wichtig, die Bedingungen des aktuellen Mietvertrags zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Untervermietung erlaubt ist.
  • Genehmigung des Vermieters oder der Vermieterin: In manchen Fällen muss der Vermieter oder die Vermieterin die Untervermietung genehmigen, bevor sie durchgeführt werden kann.
  • Zustand der Fläche: Die Fläche sollte in einem guten Zustand sein, um sie zu vermieten.
  • Marktlage: Es ist wichtig zu überprüfen, ob es eine Nachfrage nach Büroflächen in der Umgebung gibt, um sicherzustellen, dass die Fläche vermietet werden kann.

Wenn Sie diese Faktoren berücksichtigen, kann die Untervermietung eine gute Möglichkeit für Sie sein, um das Beste aus ungenutzter Bürofläche zu machen. Es ist jedoch ratsam, einen Profi wie WARELOG Real Estate zu konsultieren, um sicherzustellen, dass die Untervermietung rechtlich und finanziell sinnvoll ist.
 

Wie errechnet sich die Höhe der Mieten?

Die Miethöhe für eine untervermietete Bürofläche wird in der Regel aufgrund mehrerer Faktoren errechnet. Dazu gehören unter anderem:

  • Größe und Ausstattung: Je größer und besser ausgestattet das Büro ist, desto höher wird in der Regel die Miete ausfallen.
  • Lage: Büros in zentralen Lagen oder guten Geschäftslagen sind in der Regel teurer als Büros in weniger gefragten Lagen.
  • Nachfrage: Wenn es in einer Region viele potenzielle Untermieter und Untermieterinnen gibt und die Nachfrage nach Büroflächen hoch ist, kann die Miethöhe höher ausfallen.
  • Konkurrenz: Wenn es viele vergleichbare Büroflächen in einer Region gibt, kann die Miethöhe geringer ausfallen.
  • Verhandlungen: Die Miethöhe kann auch durch Verhandlungen zwischen Vermieter bzw. Vermieterin und Untermieter bzw. Untermieterin beeinflusst werden. Beide Parteien können Übereinkünfte zu einer angemessenen Miethöhe treffen.
     

Darf man bei der Suche nach Untermietern und Untermieterinnen einen Gewerbemakler oder eine Gewerbemaklerin einschalten?

Man kann bei der Suche nach Untermietern und Untermieterinnen einen Gewerbemakler oder eine Gewerbemaklerin beauftragen. Dieser bzw. diese verfügt über ein breites Netzwerk und entsprechende Kontakte zu möglichen Untermietern und Untermieterinnen und kann die Vermittlung beschleunigen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein Makler oder eine Maklerin eine Provision für seine bzw. ihre Dienstleistungen verlangen kann. Wir helfen Ihnen gerne an unterschiedlichen Standorten rund um Stuttgart bei der Untervermietung Ihrer Büroräume. Kontaktieren Sie uns:

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