Was gehört in einen Gewerbemietvertrag?

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche Inhalte unbedingt in einem Gewerbemietvertrag vorhanden sein müssen. Jetzt lesen!

Zwei Geschäftsleute vereinbaren einen Gewerbemietvertrag und geben sich die Hand

Mietvertrag ist nicht gleich Mietvertrag: So gelten bei einem Vertrag zu dem Mietverhältnis von Wohnräumen andere Regeln als bei einem Mietvertrag zu Gewerbeimmobilien. Doch was genau ist ein solcher Gewerbemietvertrag eigentlich, wann wird dieser benötigt und welche Informationen gehören hinein? Die Antworten auf all diese Fragen präsentieren wir von WARELOG Real Estate Ihnen in dem folgenden Blogartikel.
 

Das Wichtigste in Kürze

  • Gewerbemietverträge müssen für Immobilen mit Erwerbszweck abgeschlossen werden.
  • Die rechtliche Grundlage für diese Verträge bildet das Mietrecht des BGB.
  • Bei Gewerbemietverträgen besteht Vertragsfreiheit.
     

Wann wird ein Gewerbemietvertrag benötigt?

Ein Gewerbemietvertrag muss zwischen einem Mietenden und einem Vermietenden dann abgeschlossen werden, wenn es sich bei dem zu vermietenden Objekt um eine Immobile handelt, die nicht als Wohnraum, sondern zu Erwerbszwecken genutzt werden soll. Beispiele für solche gewerblichen Mietobjekte sind beispielsweise Büros, Anwaltskanzleien oder Arztpraxen, aber auch Lagerräume.
 

Gesetzliche Grundlage des Gewerbemietvertrags

Das Mietrecht zu gewerblich genutzten Immobilien ist kein eigenständiges Rechtsgebiet. Allerdings muss auch für Gewerbemietverträge die rechtliche Grundlage befolgt werden. Diese rechtliche Grundlage bildet in Deutschland das Mietrecht des BGB, das in §§ 535 - 580a BGB geregelt ist.
 

Wie sieht ein Gewerbemietvertrag aus?

Ein Gewerbemietvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen dem Mietenden und dem Vermietenden einer gewerblichen Immobilie. Er enthält die wichtigsten Bedingungen des Mietverhältnisses. Wichtig zu beachten ist dabei, dass in Deutschland bei Gewerbemietverträgen grundsätzlich eine Vertragsfreiheit besteht. Das bedeutet, dass einige Aspekte wie beispielsweise die Nutzungsbedingungen der Immobilie, die Mietdauer, der Mietpreis und die Nebenkosten sowie die Regelungen zur Kündigung des Mietverhältnisses zwischen Mietenden und Vermietenden frei verhandelt werden können.
 

Gewerbeimmobilie mieten: Welche Informationen gehören in den Vertrag?

Es ist wichtig, dass alle Details des Mietverhältnisses klar und präzise in einem Gewerbemietvertrag festgehalten werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. Daher sollte ein solcher Vertrag unbedingt die folgenden Informationen enthalten:

  • Namen und Anschriften des Mietenden und des Vermietenden
  • Beschreibung der zu vermietenden Immobilie
  • Dauer des Mietverhältnisses einschließlich Beginn- und Endtermin
  • Höhe der Miete und der Nebenkosten
  • Regelungen zur Nutzung der vermieteten Immobilie
     

Was ist bei der Kündigung eines Gewerbemietvertrags zu beachten?

Wenn Sie planen, eine gewerbliche Immobilie zu mieten oder zu vermieten, ist es wichtig, die Kündigungsfrist im Auge zu behalten. Handelt es sich um einen befristeten Gewerbemietvertrag, kann dieser während der festgelegten Laufzeit nicht gekündigt werden. Bei unbefristeten Mietverträgen muss die Kündigungsfrist eingehalten werden. Wenn diese nicht vertraglich festgelegt ist, beträgt sie bei gewerblichen Immobilien sechs Monate und kann sowohl von Mietenden als auch von Vermietenden genutzt werden.
Als erfahrener Gewerbemakler unterstützen wir Sie gerne bei allen Fragen rund um die Gewerbemietung und -vermietung in folgenden Städten:

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